Nachmeldung zum Anti Doping Kontrollprogramm 2012
Athleten, die nicht in den DSV-Kader berufen worden sind und deren Leistung die Teilnahme an z. B. WM, EM oder/und JEM, JWM möglich erscheinen lässt, haben die Möglichkeit, sich ab dem 01. Januar eines Jahres bei der DSV-Geschäftsstelle zu melden. Dieses Prozedere wird „Beantragte Nachmeldung zum Anti-Doping-Kontrollprogramm der NADA“ genannt.
Der Antrag muss Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, eMail-Adresse, Geburtsdatum und die DSV-ID-Nummer enthalten. Desweiteren muss die jeweilige Maßnahme, zu der die Qualifikation angestrebt wird, benannt werden. Nutzen Sie dazu folgende Vorlage:
Beantragte Nachmeldung zum NADA Testpool Vorlage 2012.
Der Antrag kann durch den Athleten, den Trainer oder den Verein per Fax, eMail oder per Post gestellt werden und ist an das Anti-Doping Referat des DSV zu richten. Nach Eingang des vollständigen Antrags erhalten der Athlet und der Antragsteller eine Eingangsbestätigung per eMail.
Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung steht der jeweilige Athlet unter besonderer Beobachtung des Anti-Doping Referates und kann jederzeit im Rahmen einer Wettkampfkontrolle kontrolliert werden.
Nach dem Erreichen der erforderlichen sportlichen Qualifikation erhält der jeweilige Athlet die Anti-Doping-Unterlagen und Informationsschreiben. Diese müssen dann unterschreiben an die DSV-Geschäftsstelle zurück gesandt werden. Erst nach Eingang aller Unterlagen wird der Athlet in den NADA ATP-Testpool gemeldet und kann erst dann bei der Wettkampfveranstaltung teilnehmen!
Anti Doping - Athleten-Vereinbarung
Der Bayerische Schwimmverband wurde vom Bayerischen Landes-Sportverband aufgefordert, mit allen Kadersportlerinnen und Kadersportlern eine Anti Doping Athleten-Vereinbarung abzuschließen. Im Nachstehenden stehen eine aktuelle Information dazu und die Athleten-Vereinbarung zum Download zur Verfügung.
Die Vereinbarung muss zusammen mit dem Kanderantrag bis zum 2. September an den Bayerischen Schwimmverband eingereicht werden.
Anti Doping - Infos zur Athleten-Vereinbarung
Anti Doping - Athleten-Vereinbarung
BSV-Präsidium beruft Anti-Doping-Beauftrage
Das Präsidium des Bayerischen Schwimmverbandes hat in seiner Sitzung vom 20. November 2010
Frau Dr. Gabriela Wenk
als Anti-Doping-Beauftrage berufen.
Die 43-jährige Medizinerin steht Aktiven, Trainern, Eltern aller Fachsparten beratend zur Seite bei allen Fragen, die das wichtige Thema Anti Doping betreffen.
Sie ist telefonisch erreichbar unter 089 67989464 und 0176 49547990
oder per Mail
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Frau Dr. Wenk war selbst Teilnehmerin an Olympischen Spielen im Schwimmen und ist als Mutter einer der größten Nachwuchshoffnungen in Deutschland, Alexandra Wenk, und als Ärztin bestens mit dem Thema Anti-Doping vertraut. Bereits im Mai 2010 hielt sie in Zusammenarbeit mit der NADA am Olympiastützpunkt einen Vortrag ( Gemeinsam gegen Doping), der Sportler, Eltern und Fachleute für dieses Thema sensibilisieren sollte.
Hier ein kurzgefasster beruflicher Werdegang ( Vitae Dr. G. Wenk) von Frau Dr. Gabriela Wenk.
Aktuelles - Neue Anti-Doping-Ordnung
Die neu gefasste Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Schwimm-Verbandes 2009 - ADO V. 2.0 - wurde am 8.10.2010 vom DSV-Präsidium beschlossen und am 2.12.2010 im Vereinsregister beim AG Kassel eingetragen. Sie kann auf der Website des DSV eingesehen oder hier ( Anti-Doping-Ordnung V. 2.0 ) herunter geladen werden.
Aktuelles - Testpool-Meldungen für die Olympischen Sommerspiele 2012
Alle Athleten, die die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen 2012 in London anstreben, müssen gemäß dem Standard für Meldepflichten (Art. 2.5.2) spätestens ein Jahr vor Beginn der OS mindestens im Nationalen Testpool (NTP) der NADA gemeldet sein.
Anträge zur Aufnahme in den NTP / RTP sind daher bis zum 30. April 2011 beim DSV - Anti Doping Referat zu stellen. Bei später eingehenden Anträgen kann eine fristgerechte Bearbeitung bis zum Stichtag (27.07.2011) nicht gewährleistet werden. Neben dem formlosen Antrag auf Meldung in den jeweiligen Testpool ist eine Leistungsaufstellung beizufügen. Nach Erhalt des Antrags versendet das Anti Doping Referat für alle Neumeldungen eine Anti Doping Erklärung, Datenschutzerklärung und Schiedsvereinbarung, deren Unterzeichnung zwingende Voraussetzung für die beantragte Meldung in den Testpool ist und unverzüglich zurückzusenden ist. Erst nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente wird der DSV überprüfen, ob die beantragte Meldung in den Testpool erfolgen kann. Ein Rechtsanspruch auf Meldung in den gewünschten Testpool besteht nicht. Alle Athleten, die bis zum 27.07.2011 nicht dem RTP oder dem NTP angehören, können an den OS nicht teilnehmen.
Lutz Buschkow / Anselm Oehlschlägel
Aktuelles - Wichtige Links
Im Nachstehenden sind einige wichtige Links zum Thema Anti-Doping
- für Sportler
- für Trainer
- für Eltern
zu finden, die interessante Einzelheiten zu diesem wichtigen Thema beinhalten.
Technische Universität München
Diese Website gibt einen Einblick in das gesamte Feld des Dopings und der Doping-Prävention.
Bayerischer Landes-Sportverband
In Zusammenarbeit mit Institutionen wie der NADA, dem DOSB, der Bayerischen Sportjugend und auch der Bayerischen Staatsregierung versucht der BLSV Sportfachverbänden mit ihren Sportlern, Trainern und Übungsleitern aktive Unterstützung anbieten zu können.
Nationale Anti Doping Agentur NADA
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die maßgebliche Instanz für die Doping-Bekämpfung in Deutschland. Die Aufgaben der NADA umfassen Doping-Kontrollen, Prävention, medizinische und juristische Beratung sowie internationale Zusammenarbeit.
Liste zulässiger Medikamente 2011
Die Beispielliste zulässiger Medikamente beinhaltet eine Auswahl erlaubter Medikamente, deren Gebrauch mit den Anti-Doping-Bestimmungen der WADA vertretbar ist.
Ich werde kontrolliert
Der Ablauf einer Doping-Kontrolle in Wort und Bild.
NADA Elternbroschüre
Ein Ratgeber für Eltern von jungen Sportlerinnen und Sportlern.
Kölner Liste
(Speziell Nahrungsergänzungsmittel)
Nahrungsergänzungsmittel und Ernährungspordukte können dopingrelevante Substanzen enthalten. Wer Produkte aus der Kölner Liste zu sich nimmt, verringert das Risiko, in eine Dopingfalle zu tappen.
Deutsche Sportjugend
Athleten-Info SPORT OHNE DOPING
Informationen zu Anti-Doping-Regeln für junge Leistungssportlerinnen und -sportler.
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