Handreichungen zum Trainingsbetrieb im Schwimmbad (Stand 17.12.2020)
Vorwort
Diese Handreichung stellt eine kurze Zusammenfassung der geltenden Regelungen im Bereich Trainingsbetrieb im Frei- wie im Hallenbad dar und wird regelmäßig aktualisiert. Der BSV übernimmt keinerlei Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Punkte.
Da der DSV-Leitfaden seit dem 12.05.2020 nicht mehr aktualisiert wurde, ist es nicht sinnvoll diesen heranzuziehen.
Allgemeingültige Regeln
Basis aller Regelungen ist die aktuell gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung pdf (BayIfSMV) (998 KB) sowie das Rahmenhygienekonzept Sport pdf Rahmenhygienekonzept Sport (322 KB) und pdf Bäder (256 KB) .
Grundsätzlich sind weiterhin das Einhalten einer Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen gegeben. Ebenso ist in geschlossenen Räumen für ausreichend Belüftung zu sorgen.
Ferner muss immer ein eigenes standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept erstellt und mit den zuständigen Behörden und den Badbetreibern abgestimmt werden. Laut Aussage des Bayerischen Staatsministerium des Inneren/Sport ist eine Doppelbahnbeleinung nicht zwingend notwendig.
Kein Zutritt gewährt werden darf Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen (Atemnot)!!!
Hallenbad | |
Grundsätzlich ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb NUR für ausgewiesene Bundes- und Landeskader-Athleten bzw. Individualsportler gestattet. | |
Gruppengröße |
Keine Angabe (entsprechend den standortspezifischen Gegebenheiten anpassen!) |
Trainingsdauer |
Keine Angabe |
Umkleiden / Duschen |
Ja; unter Einhaltung des Mindestabstandes |
Mund-Nasen-Bedeckung |
Eingangsbereich, Umkleiden Sonst 1,5 m Abstand |
Ausrüstung |
Selbst mitbringen oder zwischen den Benutzungen desinfizieren |
Ausübung von Kontakt-Sportarten wie Wasserball oder Synchronschwimmen |
Ja; in festen Trainingsgruppen und Kontaktdatenerfassung ABER: nur für Kaderathleten |
Anfänger-/ Schwimmkurse |
Nein |
Aqua-Fitness | Nein |
Wettkämpfe |
Keine Angabe über TN-Zahl; jedoch sind nur solche Personen gestattet, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Bericht- erstattung erforderlich sind. |
Zuschauer |
Keine |
8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Training für Kadersportler möglich (01.11.20)
Gemäß der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist "der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig."
Mehr Informationen sind in der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Teil 3 - Sport und Freizeit, § 10 Sport zu finden.
Hygienekonzept zum Einsetzen von Kampfrichtern im Schwimmen
Hier findet Ihr das pdf Hygienekonzept (445 KB) .
Das Seepferdchen