- des (länderübergreifenden) Trainingsbetriebs für sämtliche Sportarten, also auch für Kampfsportarten ohne Begrenzung auf Personen,
- des (länderübergreifenden) Wettkampf- und Spielbetriebs auch für alle Kontaktsportarten im Freien sowie in geschlossenen Räumen,
- von Zuschauern bei sportlichen Wettbewerben, mindestens in entsprechender Anwendung der Regelungen für den Kulturbereich im engeren Sinne.
Resolution zur Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampf- sowie Spielbetriebs mit Zuschauern in Bayern
Sprecher von "Team Sport-Bayern" ist mit Alfons Hölzl der Präsident des Bayerischen Turnerverbandes. Die Resolution wurde unter anderem auch von Herbert John (Interimspräsident Bayerischer Skiverband), Helmut Schmidbauer (Präsident Bayerischer Tennis-Verband), Harald Walter (Präsident Bayerischer Schwimmverband), Konrad Grillmeyer (Präsident Bayerischer Tischtennis-Verband), Bastian Wernthaler (Präsident Bayerischer Basketball Verband), Klaus Drauschke (Präsident Bayerischer Volleyball Verband), Manfred Werner (Präsident Bayerischer Ringerverband) und Rainer Koch (Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes) stellvertretend für den Zusammenschluss der 31 Sportfachverbände unter dem Dach von TSB unterzeichnet.
DIE TSB-RESOLUTION ZUR WIEDERAUFNAHME DES TRAININGS- UND WETTKAMPF- SOWIE SPIELBETRIEBS MIT ZUSCHAUERN IN BAYERN IM WORTLAUT
Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
lieber Herr Herrmann,
die Mitglieder von Team Sport-Bayern – 31 bayerische Sportfachverbände, welche 3,6 Millionen Sportlerinnen und Sportlern sportpraktisch betreuen – bedanken sich bei Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz für unseren Sport.
Wir wissen dies sehr zu schätzen. Gerade die pandemiebedingt schwierigen Zeiten verlangen von Ihnen, gemeinsam mit Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder und Ihren Kabinettskollegen, schwierige Entscheidungen, welche – im Gegensatz zu den bisherigen sportpolitischen Hauptthemen – ihren Schwerpunkt nicht in der Gewährung finanzieller Förderungen haben. Ihre Entscheidungen betreffen die Grundlagen der Betätigung der Sportfachverbände und der Sportvereine, mithin der bayerischen Sportlerinnen und Sportler. Sie entscheiden über die Erlaubnis, Sport im Verein und im Sportfachverband auszuüben.
Ihr stets offenes Ohr für unsere Belange und Ihre bisherigen Weichenstellungen für den bayerischen Sport sind für uns Beleg, dass Sie sich auch die aktuellen Entscheidungen nicht leicht machen und mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß die pandemiebedingten Einschränkungserfordernisse einerseits und die grundlegenden Bedarfe des organisierten Sports andererseits abwägen und so zu verantwortungsbewussten Entscheidungen kommen. Über viele Wochen hinweg haben die Sportfachverbände gemeinsam mit den Sportvereinen sowie den Sporttreibenden die Einstellung des Sportbetriebs in Gestalt des Trainings und der Wettbewerbe konsensual mitgetragen und die staatlichen Vorgaben umgesetzt. Erfreulicherweise sind imZusammenhang mit dem Sport keine „Corona-Hotspots“ bekannt geworden. Wir dürfen für uns in Anspruch nehmen, unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachgekommen zu sein und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet zu haben.
Trotz der inzwischen erfolgten Lockerungsschritte – für welche wir sehr dankbar sind – führen die weiterhin bestehenden „Sportbegrenzungs- und Sportverbotsregeln“ auf unserer Seite zu ganz immensen Belastungssituationen, Herausforderungen und auch sehr gefährlichen Entwicklungen. Ohne Training, Wettkampf- bzw. Spielbetrieb geht unser Inhalt verloren! Folglich schwindet die Mitgliederbindung, sodass es vermehrt zu Austritten kommt. Weniger Neueintritte – gerade bei Kindern und Jugendlichen - sind schon jetzt signifikant feststellbar. Zudem fehlen uns hierdurch wichtige Einnahmemöglichkeiten.
Die finanziellen Einbußen sind das eine, der sich abzeichnende Schwund an Mitgliedern ist das andere. Viele sprechen inzwischen von der Gefahr der Zerstörung unserer einzigartigen Vereins- und Verbandslandschaft des organisierten Sports in Bayern, befürchten insbesondere, dass die Bereitschaft, sich „dauerhaft“ ehrenamtlich zu betätigen, schwindet und mit „Projektehrenamtlichen“ der Sportbetrieb in den Vereinen und Sportfachverbänden nicht aufrechtzuerhalten ist.
Neben diesen inhaltlichen Begründungen für ein Änderungserfordernis möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Akzeptanz der bestehenden Regelungen bei den Menschen in den Sportfachverbänden, in den Sportvereinen sowie bei den Sportlerinnen und Sportlern zunehmend schwindet. Der Grund hierfür dürfte weniger im Empfinden der Einschränkung des Lebens zu sehen sein, als vielmehr in einer gefühlten nicht mehr inhaltlich begründbaren Einschränkung und Ungleichbehandlung des Sports gerade im Vergleich zu anderen Lebensbereichen.
Bei Gottesdiensten in Kirchen ergibt sich die maximale Teilnehmerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten (§ 6 Satz 1 Nr. 1 der 6. BayIfSMV). Auf eine Höchstteilnehmerzahl hat man verzichtet. Eine gleichgelagerte Regelung haben wir nunmehr für Messen und Ausstellungen, demnach ohne Eingrenzung auf eine maximale Teilnehmerzahl. Stattdessen kommt es auf den Abstand (1,5m) und den zur Verfügung stehenden Raum (10qm pro Besucher) an (§ 14a Abs. 2 der 6. BayIfSMV).
Bei kulturellen Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen 100, bei festen Sitzplätzen 200 Teilnehmer und im Freien 200, bei festen Sitzplätzen 400 Teilnehmer erlaubt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 6. BayIfSMV).
Bei der Sportausübung sind Zuschauer hingegen ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 der 6. BayIfSMV).
Hier zeigt sich eine „Schieflage“, welche die Menschen spüren und die zur schwindenden Akzeptanz beiträgt. Der Sport lässt sich als „spezielle Form der Kultur“ verstehen. Der Sport gehört zum Kulturgut unserer Gesellschaft. Er ist als Staatsziel gem. Art. 140 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern zu fördern. Sachgründe, die eine Ungleichbehandlung zwischen der Kultur im weiten Sinne (einschließlich Sportveranstaltungen) und der Kultur im engen Sinne begründen und damit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verhindern, drängen sich nicht auf. So ist zu erwarten gerade im Lichte der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die bestehenden Regelungen der 6. BayIfSMV in Bezug auf den Sportbetrieb und die Zulassung von Zuschauern keinen Bestand haben werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir mit Nachdruck bei Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte mit Wirkung ab 19. September 2020 um die Wiederzulassung
- des (länderübergreifenden) Trainingsbetriebs für sämtliche Sportarten, also auch für Kampfsportarten ohne Begrenzung auf Personen,
- des (länderübergreifenden) Wettkampf- und Spielbetriebs auch für alle Kontaktsportarten im Freien sowie in geschlossenen Räumen,
- von Zuschauern bei sportlichen Wettbewerben, mindestens in entsprechender Anwendung der Regelungen für den Kulturbereich im engeren Sinne.
Auf die entsprechende Forderung des Bayerischen Fußball-Verbandes wird ausdrücklich Bezug genommen, sie wird inhaltlich vollumfänglich mitgetragen. Die Belastungssituationen bestehen grundsätzlich über alle Sportarten, Sportfachverbände und Vereine hinweg. Deshalb benötigen wir eine Regelung für den Sport in Bayern insgesamt.
Lieber Herr Staatsminister, wir dürfen Sie daher bitten, sich im bayerischen Kabinett für eine Gleichbehandlung des Sports mit der Kultur im engeren Sinne einzusetzen.
Für Rückfragen und einen persönlichen Austausch stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie das pdf Schreiben an StM Herrmann 05 09 2020 (234 KB) als Download.
UPDATE: DMSJ Landesfinale 2020
Leider müssen wir Euch bekanntgeben, dass das DMSJ Landesfinale vom 28. – 29.11.2020 in Bayreuth nicht ausgetragen werden kann und somit ersatzlos entfällt.
Neue A-Trainer-Ausbildung 2020/21
Der Deutsche Schwimmverband e.V. hat einen Ausbildungslehrgang Trainer A Leistungssport Schwimmen ausgeschrieben.
Sollten Sie sich für diese Ausbildung bewerben wollen, richten Sie bitte Ihr Bewerbungsschreiben bis 13.09.2020 per Mail an unseren Fachwart Schwimmen, Herrn Wolfgang Goettler unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Informationen über die Zulassungsvoraussetztungen sowie über die Bewerbungsunterlagen sind der Ausschreibung zu entnehmen ( pdf Ausschreibung A Lizenz Schwimmen 2020/21 (312 KB) ).
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen kurzen sportlichen Lebenslauf bei.
Auf Ihre Bewerbung freut sich
Ihr Bayerischer Schwimmverband e.V.
Der Kampf um den Titel des Sport-Stipendiaten 2020

Fünf Finalisten, doch nur einer kann der Sieger sein
Vor ein paar Minuten gaben Christian Sewing (Vorsitzender der Deutschen Bank) und Thomas Berlemann (Vorsitzender der Deutschen Sportstiftung) den Sport-Stipendiaten des Jahres 2020 bekannt.
Im Jahr 2012 wurde erstmals das „Sport-Stipendium" ins Leben gerufen, wodurch studierende Spitzenathleten - zusätzlich zu anderen Förderleistungen - monatlich 300 Euro erhalten. Mit der Auszeichnung des „Sport-Stipendiaten des Jahres" würdigen die Deutsche Bank und die Deutsche Sporthilfe gemeinsam die besonderen Leistungen studierender Athleten. Der Preisträger erhält in den drei folgenden Semestern von der Deutschen Bank den doppelten Stipendiumsbetrag. Die Zweitplatzierten erhalten für die selbe Zeit eine fünfzig-prozentige Erhöhung des ursprünglichen Betrags und somit 450 Euro.
Von insgesamt über 300 Bewerbungen wurden letztendlich fünf Sportler*innen von der Fachjury ausgewählt. Unter ihnen befinden sich: Cêcile Pieper (EM-Zweite 2019 im Hockey und Psychologiestudentin), Annabel Breuer (Paralympicssiegerin und EM-Dritte 2019 im Rollstuhlbasketball und Psychologiestudentin), Leonie Beck (WM-Dritte 2019 im Freiwasserschwimmen und Medienkommunikationsstudentin), Jonathan Rommelmann (Europameister 2019 im Leichtgewichts-Rudern und Medizinstudent) und Julius Thole (WM-Zweiter 2019 im Beachvolleyball und Rechtswissenschaftsstudent). Alle Nominierten stehen für faszinierende Leistungen – sowohl im Sport als auch im Studium. Sie stehen dafür Training und Wettkämpfe mit einem erfolgreichen Studium zu verbinden und sichern sich somit „die Karriere nach der Karriere“ (Christian Sewing).
Mit einer außerordentlich hohen Wahlbeteiligung (46.000 Stimmen wurden abgegeben), wurde der Sport-Stipendiat des Jahres bekannt gegeben - Annabel Breuer.
Leonie Antonia Beck – Zweitplatzierte
Auch wenn es nicht ganz bis zum Sieg gereicht hat, fühlt sich Leonie geehrt, dass sie als Sport-Stipendiat 2020 nominiert wurde. Sie bedankt sich bei jedem, der für sie gevotet hat und hofft, dass sie den Athleten zeigen konnte, "dass man Studium und Sport ganz gut unter einen Hut bringen kann."
Leonie schwamm jahrelang erfolgreich im Becken, ging dann jedoch 2016 zum Freiwasserschwimmen über. Nach kurzer Zeit zeigten sich die ersten Erfolge. Neben einer Bronzemedaille bei den Weltmeisterschaften 2019 in Südkorea über 5km qualifizierte sich Leonie für die Olympischen Spiele 2021.
Neben dem Training studiert die Freiwasserschwimmerin Medienkommunikation, schloss den Bachelorstudiengang 2019 erfolgreich ab und sicherte sich einen von 20 Masterplätzen in Medienkommunikation (Würzburg).
(links: Christian Sewing; rechts: Leonie Antonia Beck)
Nachruf Helmut Künzel
