Lehrwesen
Lehrwesen Bestimmungen
Unser Ausbildungswesen basiert im Wesentlichen auf Vorgaben des BMI (Bundesministerium des Inneren), des DOSB (Deutscher Olympischen Sportbund), den Rahmenrichtlinien des DSV (Deutscher Schwimm-Verband) und Regelungen des BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband). Die Einhaltung der genannten Vorgaben ist u. a. auch deshalb sehr wichtig, damit die von uns verliehenen Lizenzen bezuschusst werden können.
Je nach Ausbildungsgang müssen die Bewerber vorab die Ausbildung in Erster Hilfe, zum Rettungsschwimmer und als Kampfrichter nachweisen.
Zur besseren Information finden Sie nachfolgend die wichtigsten Bestimmungen.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung des BSV
Ausbildung- und Prpfungsordnung des
Bayerischen Schwimmverbandes
Stand 1. Oktober 2009
Rahmenrichtlinien des DSV
Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes
Stand 12. April 2008
Merkblatt der Rettungsfähigkeit
Regelungen bei der "Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in den öffentlichen Bädern während des Badebetriebs"
Erste Hilfe, Rettungsschwimmen, Kampfrichter
Nachweis der Rettungsfähigkeit
(Erste Hilfe und Rettungsschwimmen)
Kampfrichterausbildung





