Lehrwesen

Lehrwesen Bestimmungen

Unser Ausbildungswesen basiert im Wesentlichen auf Vorgaben des BMI (Bundesministerium des Inneren), des DOSB (Deutscher Olympischen Sportbund), den Rahmenrichtlinien des DSV (Deutscher Schwimm-Verband) und Regelungen des BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband). Die Einhaltung der genannten Vorgaben ist u. a. auch deshalb sehr wichtig, damit die von uns verliehenen Lizenzen bezuschusst werden können.

Je nach Ausbildungsgang müssen die Bewerber vorab die Ausbildung in Erster Hilfe, zum Rettungsschwimmer und als Kampfrichter nachweisen.

Zur besseren Information finden Sie nachfolgend die wichtigsten Bestimmungen.

 

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Ausbildungs- und Prüfungsordnung des BSV Ausbildungs- und Prüfungsordnung des BSV

Ausbildung- und Prpfungsordnung des
Bayerischen Schwimmverbandes

Stand 1. Oktober 2009


Rahmenrichtlinien des DSV Rahmenrichtlinien des DSV

Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes

Stand 12. April 2008


Merkblatt der Rettungsfähigkeit Merkblatt der Rettungsfähigkeit

Regelungen bei der "Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in den öffentlichen Bädern während des Badebetriebs"


Erste Hilfe, Rettungsschwimmen, Kampfrichter Erste Hilfe, Rettungsschwimmen, Kampfrichter

Nachweis der Rettungsfähigkeit
(Erste Hilfe und Rettungsschwimmen)

Kampfrichterausbildung


DLRG Adressenliste DLRG Adressenliste

Anschriften und Telefonnummern der bayerischen Ortsverbände der DLRG