Lehrwesen
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Hinweise
- Lizenzen werden ab dem Jahr der Fortbildung (mindestens 15 LE) um 3 (B Lizenzen) bzw. 4 Jahre (C Lizenzen) verlängert.
- Bei abgelaufenen Lizenzen ist in den folgenden 2 Jahren eine Verlängerung mit 30 LE möglich. Ist die Lizenz länger als zwei Jahre abgelaufen, müssen 30 LE und eine Prüfung absolviert werden.
- Als Inhaber einer spartenspezifischen Lizenz Trainer B Leistungssport sollten Sie nach dem Besuch ihrer B Fortbildung stets ihre Lizenz Trainer C Leistungssport (ehemals Fachübungsleiter) mit verlängern lassen.
- Für alle Lizenzen gilt, dass sonstige Fortbildungsveranstaltungen (z. B. des DOSB, DSV, BLSV oder der DSTV) nur auf vorherige Anfrage (wenn sie nach Programmüberprüfungen den Anforderungen genügen) anerkannt werden können.






