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Lehrwesen Bestimmungen
Unser Ausbildungswesen basiert im Wesentlichen auf Vorgaben des BMI (Bundesministerium des Inneren), des DOSB (Deutscher Olympischen Sportbund), den Rahmenrichtlinien des DSV (Deutscher Schwimm-Verband) und Regelungen des BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband). Die Einhaltung der genannten Vorgaben ist u. a. auch deshalb sehr wichtig, damit die von uns verliehenen Lizenzen bezuschusst werden können.
Je nach Ausbildungsgang müssen die Bewerber vorab die Ausbildung in Erster Hilfe, zum Rettungsschwimmer und als Kampfrichter nachweisen.
Zur besseren Information finden Sie nachfolgend die wichtigsten Bestimmungen.