KOOPERATION SCHULE

„Bewegung ist kein „nice to have“, sondern elementarer Bestandteil des gesunden Aufwachsens, der ganzheitlichen Entwicklung und Bildung junger Menschen. Jedoch zeigt eine steigende Anzahl von Kindern Mängel in grundlegenden Bewegungskompetenzen.

Am Ende der Grundschulzeit sollten Kinder sicher schwimmen können. Dieses Ziel wird derzeit aber nur in Teilen erreicht.

Angebotsformen für Sportvereine:

  • Kooperationen in Form von niederschwelligen Angeboten an Schulen, die zeitlich begrenzt sind: Projekttage, Ferienprogramme, Sportabzeichentage
  • Modell „Sport nach 1“: Sportvereine und Schulen richten eine Sportarbeitsgemeinschaft ein.
  • Teilkooperation im Offenen/Gebundenen Ganztag: Als sportlicher Partner übernimmt der Sportverein den sportlichen Teil des Ganztagsangebotes.
  • Vollkooperation im Offenen/Gebundenen Ganztag: Der Sportverein koordiniert das komplette Ganztagsangebot (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung).
  • Übernahme des Sportangebotes im Ganztag Einzelverträge: Sport-Personal des Vereins leitet ein Sportangebot im Ganztag an.
  • Trägerschaft einer Mittagsbetreuung: Der Sportverein kann als Träger einer Mittagsbetreuung die Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht übernehmen. Es gibt drei Formen -  Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr, verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr (Hausaufgabenbetreuung) und verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16.00 Uhr (Hausaufgabenbetreuung, Mittagsverpflegung und zusätzliche Förderangebote wie z.B. Sport- und Bewegungsangebot). Der Verein kann von der staatlichen Förderung profitieren.

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