FAQ Bildung

Die wichtigesten Fragen rund um Aus und Fortbildung...

Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren sind für jeden Lehrgang in dieser Broschüre festgesetzt. Sie werden per Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Lehrgängen erfolgt über das Online-Portal.

 

Abmeldung

Sollten Sie nicht wie geplant an einem Lehrgang teilnehmen können, melden Sie sich bitte per E-Mail oder Post ab. Bitte entnehmen Sie unseren Stornobedingungen, welche Gebühren gegebenenfalls für Sie anfallen.

 

Teilnehmerzahl

Für alle Lehrgänge sind Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen vorgegeben. Sollte eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der BSV vor, diesen Lehrgang abzusagen. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, können keine weiteren Teilnehmer zum Lehrgang zugelassen werden und erhalten einen Platz auf der
Warteliste.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Ausbildung/Lizenzierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mitglied in einem Schwimmverein/einer Schwimmabteilung
  • Nachweis über die Rettungsfähigkeit nicht älter als 2 Jahre (mind. DRSA Bronze)
  • Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (nicht älter als zwei Jahre)
  • Mindestalter 1. Lizenzstufe 18 Jahre (bei Ausstellung der Lizenz)
  • bei den Lehrgängen Trainer C Leistungssport Nachweis über die theoretische Einführung in die Wettkampfbestimmungen
  • unterschriebenes Antragsformular Trainerlizenz mit Datenschutzbestimmungen

 

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen gemäß den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.

Lehrgangsorte/ Lehrgangszeiten

  • Unsere Aus- und Fortbildungslehrgänge finden bayernweit statt. Der Stützpunkt für die Ausbildungslehrgänge ist Oberhaching. Fortbildungen führen wir in Oberhaching, Ingolstadt, Würzburg und Erlangen/Nürnberg durch.
  • Unsere Bezirke führen weitere Grundausbildungen Anfängerschwimmen sowie Fortbildungen für die 1. Lizenzstufe durch.
  • Die Lehrgangsorte können Sie den Ausschreibungen entnehmen. Genaue Hinweise zu den Räumlichkeiten vor Ort sowie die Adressen teilen wir den Teilnehmern mit der Einladung zum Lehrgang mit.

 

Wie sind die Lehrgangszeiten?

Unsere Lehrgänge finden in der Regel zu folgenden Uhrzeiten statt:

  • Tageslehrgänge: 10:00-17:00Uhr
  • Wochenendlehrgänge Nürnberg/Ingolstadt/Würzburg: Samstag: 10:00-18:00 Uhr; Sonntag: 08:30-13:00 Uhr
  • Wochenendlehrgänge Oberhaching: Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 14:00 Uhr

Genaue Zeiten entnehmen Sie bitte den Einladungen und Lehrgangsprogrammen.

Nachweis zu Rettungsfähigkeit erwerben

Die Rettungsfähigkeit ist die rechtliche Grundvoraussetzung für das leiten von Angeboten im Bewegungsraum Wasser. Daher ist im Bayerischen Schwimmverband bei nahezu allen Lehrveranstaltungen der Nachweis einer gültigen Rettungsfähigkeit (gemäß DSV Rahmenrichtlinien) zwingende Voraussetzung.

Trainer/innen und Übungsleiterinnen gemäß DSV Rahmenrichtlinien

Ausbildung bieten z Bsp. an: 

 

Anerkannte Lehrgänge

Jeder Lizenzinhaber muss 50% der zur Verlängerung notwendigen Unterrichtseinheiten bei Veranstaltungen des Bayerischen Schwimmverbandes e.V. im jeweiligen Fachbereich absolvieren. 50% der Unterrichtseinheiten können in einem anderen Fachbereich beim BSV oder bei externen Anbietern (Sportorganisationen des DOSB, DTSV und weiteren Institutionen des organisierten Sports) abgelegt werden. Sollten in einem Verlängerungszeitraum 100% der Unterrichtseinheiten nicht beim BSV absolviert werden, müssen im nächsten Verlängerungszeitraum 100% der UE beim Bayerischen Schwimmverband e.V. durchgeführt werden. Beim Besuch externer Fortbildungen benötigen wir die Teilnahmebestätigungen im Original. Auffrischungen der Rettungsfähigkeit werden nicht zur Lizenzverlängerung anerkannt.

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