Empfehlungen zur Aufnahme von Schwimmunterricht und Schwimmtraining im Rahmen des Vereinssports

Wer muss am Beckenrand den Hut aufhaben?
Die für das Schwimmtraining/-unterricht verantwortliche Person sollte über folgende Qualifikationen verfügen:

  • gültige Trainerlizenz mit Bezug zum Bewegungsraum Wasser
  • geprüfte Meister für Bäderbetriebe/geprüfte Schwimmmeister
  • Sport- oder Diplomsportlehrer mit dem Studieninhalt Bewegungsraum Wasser
  • staatlich geprüfte Schwimmlehrer
  • pädagogische Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung

Wer führt die Aufsicht im Wasser?
Die für die Wasseraufsicht verantwortliche Person muss folgende Qualifikationen nachweisen können:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • gültige Rettungsfähigkeit, nicht älter als 2 Jahre

Die Wasseraufsicht ist zu jedem Zeitpunkt des Trainingsbetriebes sicherzustellen!

Checkliste vor Aufnahme des Trainingsbetriebs:

  • Ist ein sichtbar abgegrenzter Trainingsbereich vorhanden?
  • Welche zusätzlichen Vertragsbedingungen (Aufsicht, Rettungsfähigkeit etc.) wurden mit dem
  • Badbetreiber vereinbart?
  • Beginn und Ende der Aufsichtspflicht müssen mit den Vereinsmitgliedern geregelt sein.
  • Die Anwesenheit im Trainingsbetrieb ist zu dokumentieren.
  • Von allen im Trainingsbetrieb Verantwortlichen ist (mindestens aller 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen.
  • Die Stärke der Trainingsgruppe ist auf die Qualifikation und den Erfahrungshorizont des Kurs- oder Trainers abzustellen.

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